Nach Familienstand sortieren
Bei Ledigen ist insbesondere die Geburtsurkunde relevant; bei Verheirateten die Heiratsurkunde. Bei Verwitweten kann zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners, bei Geschiedenen ein rechtskräftiger Scheidungsnachweis erforderlich sein.
Bestehende Vereinbarungen finden
Legen Sie vorhandene Bestattungsvorsorge- und Versicherungsunterlagen bereit. So lassen sich bereits getroffene Vereinbarungen im Gespräch berücksichtigen. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt; sie ist von der ärztlichen Todesbescheinigung zu unterscheiden.
Häufige Frage
Was ist, wenn eine Urkunde fehlt?
Sagen Sie dies beim ersten Gespräch. Das Bestattungsunternehmen kann mit Ihnen klären, welche Unterlage noch benötigt wird und wie sie beschafft werden kann.
Abgerufen am 31.10.2026. Anforderungen und konkrete Abläufe werden für den Einzelfall geklärt. Keine automatische Synchronisierung mit der Quellwebsite.